Ob Urkunde, Zeugnis, Vertrag oder medizinischer Bericht: Wir vermitteln passende Übersetzer für private, berufliche und behördliche Anliegen. Für Dokumente, die eine bestätigte Übersetzung benötigen, arbeiten wir mit entsprechend ermächtigten oder beeidigten Übersetzern zusammen.
Wählen Sie den passenden Dokumenttyp oder beschreiben Sie uns Ihr Dokument in der Anfrage. Preis und Liefertermin erhalten Sie als individuelles Angebot.
Geburtsurkunde
Für Anmeldungen, Eheschließungen, Behördengänge und staatliche Verfahren.
Je nach Verwendungszweck kommt eine andere Übersetzungsart infrage. Wir beraten Sie, welche Leistung zu Ihrem Dokument passt.
Beglaubigte Übersetzungen
Für Urkunden, Zeugnisse und andere Unterlagen, bei denen eine Bestätigung der Richtigkeit und Vollständigkeit benötigt wird. Erstellung durch eine für das betreffende Sprachpaar entsprechend berechtigte Person.
Ihre beglaubigte Übersetzung – digital signiert und online verfügbar
Die übersetzende Person erstellt die Übersetzung einschließlich Bestätigungsvermerk und signiert die fertige PDF persönlich mit ihrer qualifizierten elektronischen Signatur (QES). Die Sprachagentur organisiert den Auftrag und die digitale Bereitstellung. Die QES gehört der signierenden Person.
Digitale Lieferung
Sie erhalten die fertige Übersetzung nach Fertigstellung digital – ohne zusätzliche Postlaufzeit.
Persönliche QES
Die qualifizierte elektronische Signatur gehört der berechtigten übersetzenden Person, die die PDF persönlich signiert.
Geschützter Download
Die fertige Original-PDF wird über einen geschützten Weg bereitgestellt.
Kundenkonto (in Vorbereitung)
Geplant: Verfügbarkeit der bereitgestellten Übersetzung im Kundenkonto für 24 Monate ab Bereitstellung.
Dokumente nachvollziehbar prüfen (in Vorbereitung)
Geplant: Über einen geschützten Prüf-Link oder QR-Code können berechtigte Empfänger die vom Übersetzer bereitgestellte, digital signierte Übersetzung und die zugehörige eingereichte Dokumentkopie abrufen und mit den vorgelegten Unterlagen vergleichen. Die QES der PDF lässt sich elektronisch prüfen. Der Zugang zur Dokumentkopie erfolgt nur nach ausdrücklicher Freigabe durch den Kunden. Ein QR-Code dient als Zugang zur Prüfseite; er ersetzt keine elektronische Signaturprüfung.
Bitte klären Sie vor der Beauftragung, ob die empfangende Stelle eine digital signierte Übersetzung akzeptiert und welche Einreichungsanforderungen gelten.
Senden Sie uns Dokumenttyp, Sprachpaar und Verwendungszweck. Wir prüfen Ihre Anfrage und melden uns mit einem Angebot – für Köln, Bonn und darüber hinaus.