Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 23. August 2026

Sprachagentur (Inh. Amir Heidarian)
Max-Born-Straße 2, 53229 Bonn

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für sämtliche Verträge, Angebote, Vermittlungen und Leistungen zwischen der Sprachagentur, Inh. Amir Heidarian (nachfolgend „Agentur") und ihren Auftraggebern (nachfolgend „Kunde") im Zusammenhang mit der Vermittlung von Dolmetsch- und Übersetzungsleistungen sowie damit im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen.

(2) Die Agentur erbringt Dolmetsch- und Übersetzungsleistungen nicht selbst, sondern vermittelt hierfür geeignete, selbstständig tätige Dolmetscher und/oder Übersetzer (nachfolgend „Sprachmittler") an den Kunden. Die Agentur wird ausschließlich als Vermittlerin tätig, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als die Agentur ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

(4) Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) als auch gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB), soweit nicht innerhalb einzelner Klauseln nach Kundengruppen differenziert wird.

(5) Die Agentur ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, soweit dies zur Anpassung an veränderte Rechtslagen oder aus sonstigen sachlichen Gründen erforderlich ist. Über Änderungen wird der Kunde rechtzeitig vor Wirksamwerden in Textform informiert. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung, gelten die geänderten AGB als angenommen. Auf diese Folge wird der Kunde in der Änderungsmitteilung gesondert hingewiesen.

§ 2 Vertragsgegenstand und Zustandekommen des Vertrages

(1) Gegenstand des Vertrages ist die Vermittlung eines geeigneten Sprachmittlers für Dolmetsch- oder Übersetzungsleistungen entsprechend den vom Kunden mitgeteilten Anforderungen (Sprache, Fachgebiet, Termin, Ort bzw. Format des Einsatzes).

(2) Anfragen des Kunden – ob telefonisch, per E-Mail, über das Kontaktformular der Website oder auf sonstigem Wege – stellen ein unverbindliches Angebot zum Abschluss eines Vermittlungsvertrages dar.

(3) Ein Vertrag kommt erst durch die ausdrückliche Auftragsbestätigung der Agentur in Textform (z. B. per E-Mail) zustande. Mündliche oder telefonische Zusagen stehen unter dem Vorbehalt der schriftlichen Bestätigung.

(4) Die Agentur ist nicht verpflichtet, einen Vermittlungsauftrag anzunehmen. Kommt trotz Bemühens der Agentur kein geeigneter Sprachmittler zustande, entsteht kein Vertrag und es werden keine Kosten fällig, sofern nicht anders vereinbart.

(5) Angaben zu Terminen, Verfügbarkeiten und Preisen auf der Website, in Katalogen oder sonstigen Unterlagen sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet.

§ 3 Art und Umfang der Leistung

(1) Die Agentur wählt den vermittelten Sprachmittler nach bestem Wissen und den ihr vom Kunden mitgeteilten Anforderungen aus. Ein Anspruch des Kunden auf einen bestimmten, namentlich benannten Sprachmittler besteht nicht, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

(2) Die inhaltliche Durchführung der Dolmetsch- oder Übersetzungsleistung (z. B. sprachliche Qualität, fachliche Richtigkeit, Vollständigkeit, Termintreue vor Ort) obliegt ausschließlich dem jeweiligen Sprachmittler als eigenständigem Vertragspartner des Kunden bzw. als von der Agentur beauftragtem selbstständigem Erfüllungsgehilfen, je nach vereinbartem Modell gemäß § 4.

(3) Änderungswünsche des Kunden hinsichtlich Termin, Ort, Sprache oder Fachgebiet nach Auftragsbestätigung bedürfen der Zustimmung der Agentur und können mit zusätzlichen Kosten verbunden sein.

(4) Die Agentur ist berechtigt, sich zur Erbringung ihrer Vermittlungsleistung Dritter (Subunternehmer, Kooperationspartner) zu bedienen.

§ 4 Vertragsverhältnis zum Sprachmittler

(1) Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, vermittelt die Agentur den Kontakt zwischen Kunde und Sprachmittler; der eigentliche Dienst- bzw. Werkvertrag über die Dolmetsch- oder Übersetzungsleistung kommt unmittelbar zwischen dem Kunden und dem Sprachmittler zustande. Die Agentur übernimmt in diesem Fall organisatorische Aufgaben (Auswahl, Terminkoordination, Rechnungsstellung im Namen und/oder auf Rechnung des Sprachmittlers oder der Agentur) im Rahmen der Vermittlung.

(2) Abweichend hiervon kann die Agentur den Sprachmittler auch im eigenen Namen und auf eigene Rechnung als Subunternehmer beauftragen und die Leistung dem Kunden gegenüber im eigenen Namen abrechnen. In diesem Fall wird dies dem Kunden gegenüber ausdrücklich kenntlich gemacht.

(3) Der Sprachmittler ist nicht Erfüllungsgehilfe der Agentur im Sinne des § 278 BGB, soweit die Agentur ausschließlich vermittelnd tätig wird (Fall des Abs. 1). Für die inhaltliche Leistungserbringung haftet in diesem Fall allein der Sprachmittler.

§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde ist verpflichtet, der Agentur alle für die Auswahl und Vermittlung eines geeigneten Sprachmittlers erforderlichen Informationen vollständig, richtig und rechtzeitig mitzuteilen, insbesondere:

  • benötigte Sprache(n) und Sprachrichtung
  • Fachgebiet und Kontext des Einsatzes
  • Termin, Dauer und Ort bzw. technisches Format (Präsenz, Telefon, Video) des Einsatzes
  • besondere Anforderungen (z. B. Vertraulichkeit, spezielle Fachterminologie, benötigte Qualifikationen)
  • bei Übersetzungen: vollständige, lesbare und rechtzeitige Übermittlung der zu übersetzenden Dokumente

(2) Unvollständige, verspätete oder fehlerhafte Angaben des Kunden können zu Verzögerungen, Mehrkosten oder zur Undurchführbarkeit des Auftrags führen. Hieraus resultierende Mehrkosten oder Terminverschiebungen gehen zu Lasten des Kunden.

(3) Bei Dolmetscheinsätzen vor Ort hat der Kunde für angemessene Arbeitsbedingungen zu sorgen (u. a. Zugang zum Einsatzort, ggf. erforderliche technische Ausstattung bei Video-/Telefondolmetschen, Pausenregelung bei längeren Einsätzen gemäß Marktstandard).

§ 6 Termine, Absagen und Stornierung

(1) Vereinbarte Termine für Dolmetscheinsätze sind für beide Seiten verbindlich, sobald die Agentur den Auftrag gemäß § 2 Abs. 3 bestätigt hat.

(2) Storniert der Kunde einen bereits bestätigten Termin, fallen folgende Stornokosten an, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich abweichend vereinbart:

  • Stornierung mehr als 5 Werktage vor dem vereinbarten Einsatztermin: kostenfrei
  • Stornierung zwischen 5 und 2 Werktagen vor dem vereinbarten Einsatztermin: 50 % des vereinbarten Honorars/Entgelts
  • Stornierung weniger als 2 Werktage vor dem vereinbarten Einsatztermin oder Nichterscheinen des Kunden bzw. Nicht-Zustandekommen des Einsatzes aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat: 100 % des vereinbarten Honorars/Entgelts

(3) Bricht der Kunde einen bereits begonnenen Einsatz vorzeitig ab oder verkürzt er ihn eigenmächtig, bleibt die Vergütung für die ursprünglich vereinbarte Dauer bestehen.

(4) Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der Agentur kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist als die vorstehende Pauschale.

(5) Muss ein Einsatz aus Gründen, die die Agentur oder der vermittelte Sprachmittler zu vertreten haben, kurzfristig abgesagt werden, wird die Agentur sich nach besten Kräften um einen adäquaten Ersatz bemühen. Ein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz hierfür besteht nur im Rahmen von § 8 dieser AGB.

(6) Verlängert sich ein Einsatz auf Wunsch des Kunden über die vereinbarte Dauer hinaus, wird die Mehrzeit nach dem vereinbarten bzw. dem ortsüblichen Stundensatz zusätzlich berechnet.

§ 7 Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Es gelten die im Einzelfall vereinbarten Preise gemäß Angebot bzw. Auftragsbestätigung. Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, netto zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese anfällt.

(2) Die Zahlungsmodalitäten (Zahlung nach Rechnungsstellung, Vorkasse oder Anzahlung) werden individuell je nach Auftrag und Kunde vereinbart und ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Fehlt eine ausdrückliche abweichende Vereinbarung, ist die Rechnung der Agentur ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.

(3) Die Agentur behält sich vor, insbesondere bei Neukunden, kurzfristigen Anfragen, hohem Auftragsvolumen oder Auslandsbezug eine Vorkasse oder Anzahlung in angemessener Höhe zu verlangen. Der Auftrag wird in diesem Fall erst nach Zahlungseingang final bestätigt und disponiert.

(4) Bei Zahlungsverzug ist die Agentur berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 BGB) sowie die Erstattung von Mahn- und Inkassokosten zu verlangen. Gegenüber Unternehmern gilt zusätzlich der pauschale Verzugsschadensersatz gemäß § 288 Abs. 5 BGB.

(5) Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von der Agentur anerkannt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu; dies gilt gegenüber Unternehmern nicht, wenn der Gegenanspruch nicht unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

(6) Zusätzliche, im Angebot nicht enthaltene Leistungen (z. B. Fahrt- und Reisekosten, Wartezeiten, Eilzuschläge, Nacht-/Wochenendzuschläge, Dolmetschtechnik) werden gesondert nach dem jeweils gültigen Preisblatt bzw. nach individueller Vereinbarung berechnet.

§ 8 Haftung

(1) Die Agentur haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der Agentur, ihrer gesetzlichen Vertreter oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Agentur, ihrer gesetzlichen Vertreter oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen.

(2) Für Schäden, die auf einer einfach fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) der Agentur beruhen – d. h. solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung der reinen Vermittlungstätigkeit überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf –, haftet die Agentur der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Die Haftung ist in diesen Fällen zudem der Höhe nach begrenzt auf das vereinbarte Vermittlungshonorar bzw., soweit ein solches nicht gesondert ausgewiesen ist, auf den Betrag des jeweiligen Auftragswertes.

(3) Im Übrigen ist die Haftung der Agentur für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

(4) Klarstellend gilt insbesondere: Da die Agentur ausschließlich als Vermittlerin von Sprachmittlern tätig wird (§ 1 Abs. 2, § 4), haftet die Agentur nicht für die inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit, sprachliche Qualität, fachliche Eignung oder Termintreue der vom vermittelten Sprachmittler tatsächlich erbrachten Dolmetsch- oder Übersetzungsleistung. Insbesondere haftet die Agentur nicht für:

  • Übersetzungs- oder Dolmetschfehler, Fehlinterpretationen oder inhaltliche Ungenauigkeiten des Sprachmittlers,
  • Verzögerungen, Nichterscheinen oder vorzeitigen Abbruch des Einsatzes durch den Sprachmittler,
  • Schäden, die dem Kunden aus der Verwendung der Dolmetsch- oder Übersetzungsleistung gegenüber Dritten (z. B. Behörden, Gerichten, Geschäftspartnern) entstehen.

Etwaige Ansprüche wegen mangelhafter Leistungserbringung sind vom Kunden ausschließlich gegenüber dem jeweiligen Sprachmittler geltend zu machen, soweit dieser gemäß § 4 Abs. 1 unmittelbarer Vertragspartner des Kunden ist. Die Agentur wird den Kunden hierbei auf Wunsch mit den zumutbaren organisatorischen Mitteln unterstützen (z. B. Kontaktvermittlung), ohne dass hieraus eine eigene Haftung der Agentur entsteht.

(5) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Agentur, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

(6) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie eine etwaige Haftung wegen der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos bleiben von den vorstehenden Beschränkungen unberührt.

(7) Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

§ 9 Vertraulichkeit und Datenschutz

(1) Die Agentur behandelt alle im Rahmen der Vermittlung erhaltenen Informationen des Kunden vertraulich und gibt sie nur insoweit an den vermittelten Sprachmittler oder Dritte weiter, wie dies zur Durchführung des Auftrags erforderlich ist.

(2) Die Agentur wird sich bemühen, mit den vermittelten Sprachmittlern entsprechende Vertraulichkeitsvereinbarungen zu treffen bzw. auf deren berufliche Verschwiegenheitspflicht hinzuweisen. Eine Garantie für die Einhaltung der Vertraulichkeit durch den Sprachmittler übernimmt die Agentur nicht, soweit dieser gemäß § 4 Abs. 1 nicht Erfüllungsgehilfe der Agentur ist.

(3) Im Übrigen gilt für die Verarbeitung personenbezogener Daten die gesonderte Datenschutzerklärung der Agentur, einsehbar auf der Website.

§ 10 Urheber- und Nutzungsrechte

(1) Sofern im Rahmen eines Übersetzungsauftrags urheberrechtlich geschützte Werke entstehen, räumt der jeweilige Sprachmittler dem Kunden die für den vereinbarten Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte ein. Eine darüberhinausgehende Rechteeinräumung bedarf einer gesonderten Vereinbarung.

(2) Der Kunde sichert zu, dass er über die von ihm zur Übersetzung übergebenen Unterlagen und Inhalte verfügungsberechtigt ist und deren Weitergabe an die Agentur und den vermittelten Sprachmittler keine Rechte Dritter verletzt. Der Kunde stellt die Agentur von etwaigen Ansprüchen Dritter, die auf einer Verletzung dieser Zusicherung beruhen, frei.

§ 11 Höhere Gewalt

Ereignisse höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, behördliche Anordnungen, Pandemien, Streik, Verkehrsausfälle, Erkrankung des Sprachmittlers) berechtigen die betroffene Partei, die Erfüllung ihrer Leistungspflichten für die Dauer der Behinderung und im Umfang ihrer Wirkung auszusetzen. Die Agentur wird den Kunden hierüber unverzüglich informieren und sich um eine adäquate Ersatzlösung bemühen; ein Anspruch auf Ersatzstellung besteht jedoch nicht.

§ 12 Aufrechnung, Abtretung

Der Kunde ist nicht berechtigt, Ansprüche aus diesem Vertragsverhältnis ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Agentur an Dritte abzutreten. § 354a HGB bleibt unberührt.

§ 13 Verbraucherstreitbeilegung

Die Agentur ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) teilzunehmen.

§ 14 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis der Sitz der Agentur (Bonn). Die Agentur ist jedoch auch berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

(4) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages sowie dieser AGB bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel selbst.

Wichtiger Hinweis

Diese AGB wurden auf Basis der von Ihnen mitgeteilten Angaben und gängiger, dienstleisterfreundlicher Standardklauseln für Vermittlungsagenturen erstellt. Sie stellen keine individuelle Rechtsberatung dar und ersetzen keine Prüfung durch einen Rechtsanwalt. Vor Veröffentlichung sollte insbesondere Folgendes anwaltlich geprüft werden:

  • Verbraucherschutzrecht: Wenn auch Privatkunden (Verbraucher) beauftragen, unterliegen bestimmte Klauseln (insbesondere Haftungsbegrenzung, Stornogebühren, AGB-Änderungsklausel) einer strengeren Inhaltskontrolle nach §§ 305 ff. BGB als gegenüber Unternehmern. Die aktuelle Fassung ist bewusst möglichst weitgehend zugunsten der Agentur formuliert – eine anwaltliche Kontrolle auf Wirksamkeit gegenüber Verbrauchern wird dringend empfohlen, da zu weitgehende Klauseln im Streitfall unwirksam sein können.
  • Widerrufsrecht: Bei Vertragsschluss mit Verbrauchern per Fernkommunikation (Telefon, Website, E-Mail) besteht ggf. ein gesetzliches Widerrufsrecht nach §§ 312g, 355 BGB, über das gesondert (Widerrufsbelehrung) zu informieren ist. Dies ist in diesen AGB noch nicht enthalten und sollte ergänzt werden.
  • Konkrete Stornofristen (§ 6) sollten mit der tatsächlichen betrieblichen Praxis abgeglichen werden.
  • Vergütungsregelung (§ 7) sollte um ein konkretes Preisblatt bzw. eine klare Regelung zu Fahrtkosten/Zuschlägen ergänzt werden, sobald diese feststehen.