Leistung

Beglaubigte Übersetzungen – rechtssicher zur Vorlage

Für Standesamt, Ausländerbehörde, Gericht, Hochschule oder Arbeitgeber: Wir vermitteln ermächtigte Übersetzer, deren Bestätigung amtlich anerkannt wird.

Dokumente

Typischerweise betroffene Unterlagen

Wenn eine Stelle eine „amtlich beglaubigte“ oder „bestätigte“ Übersetzung verlangt, ist genau das gemeint.

  • Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden
  • Melde-, Ledigkeits- und Führungszeugnisse
  • Schul- und Hochschulzeugnisse, Diplome, Ausbildungsnachweise
  • Scheidungsurteile und gerichtliche Beschlüsse
  • Handelsregisterauszüge, Gesellschaftsverträge, Vollmachten
  • Führerscheine, Ausweisdokumente, Aufenthaltstitel
  • Ärztliche Bescheinigungen und Gutachten zur Vorlage bei Behörden
Ermächtigte Übersetzerin bestätigt eine Urkundenübersetzung mit Stempel und Unterschrift

Ablauf

So läuft die Beglaubigung ab

  1. 1

    Scan oder Foto senden

    Eine gut lesbare Kopie genügt für Angebot und Übersetzung. Das Original brauchen wir nur, wenn die Behörde es ausdrücklich verlangt.

  2. 2

    Prüfung & Festpreis

    Wir prüfen Dokumentart, Sprachkombination und Verwendungszweck und nennen Preis und Liefertermin verbindlich.

  3. 3

    Übersetzung & Beglaubigung

    Ein für die Sprachkombination ermächtigter Übersetzer erstellt die Übersetzung und bestätigt Richtigkeit und Vollständigkeit mit Stempel und Unterschrift.

  4. 4

    Zustellung

    Sie erhalten ein PDF zur Vorabprüfung und das beglaubigte Exemplar per Post; zusätzliche Ausfertigungen auf Wunsch.

FAQ

Fragen zur Beglaubigung

Anfrage für eine beglaubigte Übersetzung stellen – Festpreis vorab, kein Risiko.

Anfrage stellen0228 50433837

Sie brauchen einen Dolmetscher oder eine Übersetzung?

Rufen Sie uns an oder senden Sie eine kurze Anfrage. Wir melden uns in der Regel innerhalb von 2 Stunden mit einem konkreten Vorschlag.

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