Leistung
Beglaubigte Übersetzungen für Ämter, Behörden und Jobcenter
Sprachagentur.com organisiert beglaubigte Übersetzungen für Behörden, Jobcenter, Ausländerbehörden, Gerichte und weitere Stellen. Die Übersetzungen werden durch entsprechend ermächtigte Übersetzer angefertigt und können digital angefragt sowie je nach Anforderung postalisch bereitgestellt werden.
Was ist eine beglaubigte Übersetzung?
Bei einer beglaubigten Übersetzung bestätigt ein entsprechend ermächtigter Übersetzer mit Bestätigungsvermerk, Unterschrift und Stempel die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung.

Beglaubigte Übersetzungen für Behörden und Ämter
Wir organisieren Übersetzungen zur Vorlage bei unterschiedlichen öffentlichen und offiziellen Stellen.
- Jobcenter
- Ausländerbehörden
- Standesämter
- Gerichte
- Schulen und Hochschulen
- Anerkennungsstellen
- weitere öffentliche Stellen
Diese Dokumente können übersetzt werden
Beispielsweise können folgende Unterlagen einem entsprechend ermächtigten Übersetzer zugeordnet werden.
- Geburtsurkunden
- Heiratsurkunden
- Zeugnisse
- Berufsurkunden
- Vollmachten
- Namensänderungsurkunden
- Personenstandsurkunden
- Führerscheine
- gerichtliche Dokumente
- Unterlagen für Aufenthaltstitel
- weitere amtliche Dokumente
So bestellen Sie eine beglaubigte Übersetzung
- 1
Dokument digital übermitteln
Senden Sie einen gut lesbaren Scan oder ein Foto des Dokuments.
- 2
Sprachen angeben
Nennen Sie Ausgangs- und Zielsprache.
- 3
Verwendungszweck nennen
Teilen Sie uns die zuständige Behörde und bekannte Vorgaben mit.
- 4
Anforderungen prüfen lassen
Wir prüfen Dokumentart, Umfang, Lesbarkeit und benötigte Form.
- 5
Angebot und Zeitrahmen erhalten
Sie erhalten ein individuelles Angebot und einen konkreten Zeitrahmen.
- 6
Auftrag bestätigen
Nach Ihrer Bestätigung ordnen wir den Auftrag einem entsprechend ermächtigten Übersetzer zu.
- 7
Übersetzung erhalten
Soweit für den Verwendungszweck geeignet, erhalten Sie die Übersetzung digital oder postalisch.
Bearbeitungszeit und Kosten
Bearbeitungszeit und Kosten richten sich nach Sprachkombination, Dokumentart, Umfang, Lesbarkeit, gewünschter Lieferform und Verfügbarkeit. Nach Prüfung der Unterlagen erhalten Sie ein individuelles Angebot und einen konkreten Zeitrahmen.
Anforderungen der empfangenden Stelle
Welche Form der Übersetzung im Einzelfall erforderlich ist, kann von der empfangenden Behörde, dem Dokument und dem Verwendungszweck abhängen. Auf Wunsch berücksichtigen wir die uns mitgeteilten Vorgaben der zuständigen Stelle.
Häufige Fragen
- Wer darf eine beglaubigte Übersetzung anfertigen?
- Beglaubigte Übersetzungen werden von entsprechend ermächtigten Übersetzern angefertigt. Die genaue rechtliche Bezeichnung kann sich je nach Bundesland unterscheiden.
- Welche Dokumente können beglaubigt übersetzt werden?
- Unter anderem können Geburts- und Heiratsurkunden, Zeugnisse, Berufsurkunden, Vollmachten, Namensänderungsurkunden und weitere amtliche Dokumente übersetzt werden.
- Wie bestelle ich eine beglaubigte Übersetzung?
- Übermitteln Sie zunächst einen gut lesbaren Scan oder ein Foto des Dokuments und nennen Sie Zielsprache, Verwendungszweck und gewünschten Termin. Anschließend erhalten Sie nach Prüfung ein Angebot.
- Kann ich das Dokument digital senden?
- Ja. Für die Prüfung und Angebotserstellung kann das Dokument in der Regel digital übermittelt werden. Ob später ein Original oder eine Papierausfertigung benötigt wird, hängt von den Anforderungen der empfangenden Stelle ab.
- Wie lange dauert eine beglaubigte Übersetzung?
- Die Bearbeitungszeit hängt von Sprache, Umfang, Dokumentart und Verfügbarkeit ab. Nach Prüfung erhalten Sie einen konkreten Zeitrahmen.
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Rufen Sie uns an oder senden Sie eine kurze Anfrage. Wir melden uns in der Regel innerhalb von 2 Stunden mit einem konkreten Vorschlag.
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